Seit wann es uns gibt:
„Im übrigen sollten die Frauen nie selbst vergessen, dass es ihre Sache ist, für ihre Gleichberechtigung zu sorgen.“
| Elisabeth Selbert 1896 – 1986, Mutter des Grundgesetzartikels 3, Abs. 2, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ |
Das Frauenbüro vertritt die Interessen der Frauen und Mädchen in der Stadt Langen.
Im Oktober 1985 schlossen sich Parlamentarierinnen des Langener Stadtparlamentes über die Fraktionsgrenzen hinweg als "Interfraktionellen Frauen" zusammen und stellten gemeinsam einen Antrag auf "Einrichtung einer Gleichstellungsstelle".
- 1985 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einrichtung einer Gleichstellungsstelle mit Auftrag zur Prüfung des Stellenumfangs
- 1986 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Besetzung der Stelle mit einer Frauenbeauftragten und ihrer Aufgabenstellung
- 1987 Einstellung einer Frauenbeauftragten als Teilzeitkraft
- 1989 Erweiterung der Gleichstellungsstelle mit Mitarbeiterin und Arbeitszeitaufstockung
Die Aufgabenstellung für dieFrauenbeauftragten:
Die Frauenbeauftragte soll darauf hinarbeiten, das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu verwirklichen, der Diskriminierung von Frauen entgegenzuwirken und der noch immer vorhandenen Benachteiligung der deutschen und ausländischen Frauen durch geeignete Lösungsmöglichkeiten zu begegnen. Dazu gehört eine weitgehende Eigenständigkeit der Frauenbeauftragten innerhalb der Verwaltung.
Zum Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten gehören insbesondere:
- Durchführung von regelmäßigen Sprechstunden für Bürger/innen
- Hilfestellung für ratsuchende Bürger/innen ind Zusammenarbeit mit Verwaltungsstellen und verschiedenen Beratungsstellen
- Durchführung von Informationsveranstaltungen arbeitsrechtlicher, sozialer und kultureller Thematik
- Kontaktpflege zu Verbänden, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen und allen gesellschaftlich relevanten Gruppen und Einrichtungen mit dem Ziel, die Situation der Frauen durch Vermittlungsbemühungen zu verbessern.
- Erstellung eines Frauenberichtes in Form einer Analyse der Situation der Langener Bürgerinnen
- Erstellung eines Frauenförderplanes für die Stadt Langen
- Erstellung von Informationsmaterial und Pressemeldungen
- Kritische Würdigung von Magistratsvorlagen unter Gleichstellungsgesichtspunkten
- Einbringung eigener Empfehlungen, die die Gleichstellungsbemühungen der Stadt Langen fördern.
Die Frauenbeauftragte arbeitet als Interessensvertretung für Frauen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Sie ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Kritik, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge vorbringen wollen.
Es gelang der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros 1992 den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung als Ergänzung in die Hessische Gemeindeordnung (§ 4b HGO) aufnehmen zu lassen:
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros … wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.