Zum Thema Gewalt gegen Mädchen verfügen wir im Frauenbüro über eine kleine Broschüre des Frankfurter Mädchenhauses "Just for Girls", die wir auf Anfrage zuschicken.
Mädchenberatung - FeM Mädchenhaus Frankfurt
In Frankfurt ist das Mädchenhaus seit Jahren auf die Beratung von Mädchen in Konfliktsituationen spezialisiert und betreibt eine Mädchenzuflucht. Im Kreis Offenbach gibt es lediglich eine sog. Übergangseinrichtung (Volljährigkeit ist ohnehin Mindestvoraussetzung) für sogenannte Noteinweisungen - für Mädchen nicht sehr empfehlenswert. Nur für Sonderfälle ist aber eine Unterbringung in Frankfurt möglich:
Eschersheimer Landstr. 534
60433 Frankfurt
Tel. 069 531079
E-Mail: maedchenberatung@fem-ffm.de
Internet: www.fem-ffm.de
Beraten werden Mädchen und junge Frauen im Alter von 12-25 Jahren, die aktuell oder in der Vergangenheit psychische, physische oder sexualisierte Gewalt erleben bzw. erlebt haben. Auch Mädchen und junge Frauen, die von Zwangsheirat oder Zwangsrückführung in ihr Heimatland betroffen sind. Auf unserer Homepage finden Sie eine ausführliche Beschreibung zu unseren Angeboten.
TIP's gegen sexualisierte Gewalt
Aus einer Infoseite der Tübinger Universität haben wir eine Zusammenfassung möglicher Strategien und Handlungsmöglichkeiten gegen sexuelle Belästigung zur Erstinformation angefügt.
Sexuelle Belästigung
Individuell:
Informelle Möglichkeiten
- den Vorfall/die Vorfälle notieren; Datum, Uhrzeit und Namen der Person, mit der darüber gesprochen wurde, festhalten
- mit Vertrauenspersonen reden, deren Einschätzung der Situation erfragen
- Beratungsgespräch mit Vertrauenspersonen führen (z. B. Frauenbeauftragte, Personalrat/rätin etc.)
- die belästigende Person über die Unerwünschtheit des Verhaltens aufklären
- einen Brief an die belästigende Person schreiben (sachliche Formulierungen)
- ein persönliches Gespräch mit der belästigenden Person (evtl. mit Unterstützung einer dritten Person) führen
- die belästigende Person auf mögliche Konsequenzen aufmerksam machen (z. B. Beschwerde bei Vorgesetzten)
Formelle Möglichkeiten
- Beschwerde bei dem/der Dienstvorgesetzten der belästigenden Person (Institutsdirektor/in, Dekan/in, Rektor/in, Kanzler/in, Abteilungsleiter/in etc.)
- Strafanzeige
Kollektiv:
- als Zeuge/in nicht schweigen, nicht wegsehen, nicht hinnehmen
- Betroffenen Unterstützung anbieten, sowohl emotional als auch praktisch (z. B. begleiten bei Unterredungen oder Gesprächsterminen)
- Mut machen, sich nicht alles gefallen zu lassen
- die belästigende Person auf ihr Verhalten ansprechen
- als Zeuge/in zur Verfügung stehen
- „Augen auf“, Sensibilisierung, Beobachtung
Maßnahmen:
Allgemein
- Aufklärung über Entstehungsbedingungen und Folgen sexueller Belästigung
- Öffentlichkeitsarbeit als Beitrag zur Enttabuisierung des Themas
- Sensibilisierung der Universitätsangehörigen
- Schutz der Universitätsangehörigen vor sexueller Belästigung
- Sanktionen gegen belästigende Personen an der Universität
- Abmahnung, Umsetzung, Versetzung, Kündigung
- disziplinarrechtliche Maßnahmen
- Exmatrikulation
- Ordnungsmaßnahmen: z. B. Ausschluss aus Lehrveranstaltungen
Weitere Informationen:
www.uni-tuebingen.de/sexuelle-belaestigung
Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich Hilfe brauche?
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Sorgentelefon des Kinderschutzbundes: 030 4561524 , örtlich: 5 12 11
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"Wildwasser" e.V. Mädchenberatungsstellen Frankfurt/Main: 069 955029 ; Darmstadt 06151 2 88 71
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Zartbitter e.V. 0221 312055
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Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendtelefon e.V.: 0800 1110333, kostenfrei!
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Pro Familia Dietzenbach: 06074 2265
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Beratungszentrum West: 83368 0
Vorwurf: Sexuelle Belästigung/Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB